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Anmeldung – Landesberufsschule

Sie finden hier Hinweise zur Aufnahme von Auszubildenden (Fotomedienfachleute, Fotografen) in die FotoMedienSchule KIEL:

  1. Anmelde­formular für Foto­medie­nfach­leute und Foto­grafen
  2. Ausbildungs­zeit­veränderungen
  3. Prüfungs­anmeldung der neuen Aus­zubildenden
  4. Lehr­gangs­termine
  5. Umschüler­innen/­Umschüler
  6. Auf­nahme von Aus­zubildenden außer­halb Schleswig-­Holsteins
  7. Schul­kosten
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Bitte verwenden Sie das folgende Anmeldeformular und senden es bis zum 31. August an die FotoMedienSchule KIEL zurück.

Wichtiger Hinweis: Um Probleme beim Ausfüllen zu vermeiden (z.B. in Firefox), speichern Sie das Formular zuerst (rechte Maustaste auf den Link: „Ziel speichern unter…&quot, dann füllen Sie das Formular im Acrobat Reader aus, speichern den aktuellen Stand und versenden es anschließend per E-Mail als Anhang.

Das benötigte Anmeldeformular finden Sie hier:
Anmeldeformular Fotomedienfachleute und Fotografen

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Ausbildungszeitverlängerungen oder -verkürzungen, die sich nach erfolgter Anmeldung ergeben, teilen Sie bitte unbedingt auch der Schule mit, da sonst keine ordnungsmäßige, auf den Prüfungstermin abgestimmte Beschulung möglich ist. Außerdem ist eine Verkürzung der Ausbildungszeit mit der Berufsschule abzustimmen, um den Prüfungserfolg nicht zu gefährden. Bei einer Verkürzung der Ausbildungszeit wird die Schulbesuchszeit entsprechend verkürzt. Demnach entfallen in der Regel bei einer

Verkürzung um ein halbes Jahr: 6 Wochen Berufsschulunterricht
Verkürzung um ein Jahr: 12 Wochen Berufsschulunterricht.

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Bei Aufnahme von Fotomedienfachleuten in die FotoMedienSchule KIEL beantragen Sie bitte ebenfalls bei Ausbildungsbeginn bei der für Ihren Ausbildungsbetrieb zuständigen Kammer die Übertragung der Prüfrechte auf die Industrie- und Handelskammer zu Kiel bzw. die Handwerkskammer Schleswig-Holstein.

Zuständig für die Gesellprüfungen der Fotografen sind die Fotografeninnung Schleswig-Holstein bzw. die Fotografeninnung Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.

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Die Lehrgangstermine stehen Ihnen als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:
Lehrgangstermine.
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Umschülerinnen und Umschüler sind nicht berufsschulpflichtig. Sie können aber nach § 23, Abs. 6 Schulgesetz Schleswig-Holstein in die Berufsschule aufgenommen werden, wenn der Träger der Umschulungsmaßnahme oder der Umschulungsbetrieb sich bereit erklären, einen von der obersten Schulbehörde für jedes Schuljahr im Voraus festgesetzten Beitrag zu zahlen.
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A- Fotomedienfachmann / Fotomedienfachfrau

Betriebe aus allen Bundesländern schicken ihre auszubildenden Fotomedienfachleute zur FotoMedienSchule KIEL1). Detaillierte Informationen zur Aufnahme von auszubildenden Fotomedienfachleuten erfragen Sie bitte in unserem Sekretariat bei Beate Ziffer unter 0431 – 1698 522

B- Fotograf / Fotografin

Ausbildungsbetriebe aus den Bundesländern Schleswig-Holstein können ihre Auszubildenden direkt bei der FotoMedienSchule KIEL anmelden.
Ausbildungsbetriebe aus anderen Bundesländern können ihre Auszubildenden bei der FotoMedienSchule KIEL anmelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Genehmigung bzw. Freistellung des abgebenden Bundeslandes liegt vor.
  • die Kostenübernahmeerklärung des Ausbildungsbetriebes für die gesamten Schulkosten liegt vor

Die Genehmigung bzw. Freistellung für die Beschulung in der FotoMedienSchule KIEL ist vom Ausbildungsbetrieb bei der örtlich zuständigen Schulbehörde bzw. der zuständigen Bezirksregierung oder dem zuständigen Landkreis einzuholen.

Den Aufnahmeantrag für die Beschulung in der FotoMedienSchule KIEL richten Sie bitte (innerhalb von 4 Wochen nach Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages) zusammen mit der Freistellungserklärung, der Kostenübernahmeerklärung und einer Kopie der ersten Seite des jeweiligen Ausbildungsvertrages an das
Ministerium für Schule und Berufsbildung des Landes Schleswig-Holstein, Referat Berufliche Schulen, Brunswiker Str. 16-22, 24105 Kiel, Tel. 0431 – 9 88 0

1)
Aufgrund der Rahmenvereinbarung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen für Schülerinnen und Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender (Splitterberufliste).

s
Keine Schulkosten fallen an für Designer, Gestalter und Fotomedienfachleute. Für Fotografen aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern entstehen ebenfalls keine Schulkosten. Wenn Fotografen-Auszubildende aus anderen Bundesländern die FotoMedienSchule Kiel besuchen wollen, fallen Schulkosten an.