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Fotograf/Fotografin
Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um Fotograf zu werden?
Für eine Ausbildung zur Fotografin bzw. zum Fotografen ist es zunächst notwendig, einen Ausbildungsbetrieb zu finden, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird und der den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Als schulische Voraussetzung ist ein Mittlerer Schulabschluss wünschenswert, aber auch Absolventen mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss können diesen Beruf erlernen. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.
Welche Betriebe und Institutionen bilden Fotografen aus?
Betriebe, die Fotografen ausbilden, sind zunächst einmal Fotostudios und Fotoateliers. Diese Betriebe werden in der Regel vom Inhaber geführt, der selber fotografiert, doch gibt es auch größere Betriebe und Studioketten mit mehreren Filialen. Weitere Ausbildungsbetriebe sind Werbeagenturen, Versandhäuser, Museen, Universitäten und Polizeibehörden.
Im Prinzip kann jeder fotografische Betrieb ausbilden, wenn der Betrieb einen mindestens 24 Jahre alten Gesellen mit einer Berufsausbildung zum Fotografen beschäftigt. Seit August 2009 gilt für alle neu begonnen Ausbildungsverhältnisse wieder die Ausbildereignungsverordnung (AEVO), nach der Ausbilder (wieder) im Rahmen einer Ausbildereigungsprüfung berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen müssen. Wer bislang ohne Beanstandungen als Ausbilder tätig war, ist von dieser Nachweispflicht befreit.
Weitere Auskünfte über erforderliche Ausbildungsqualifikationen erhalten Sie über die die zuständige Handwerkskammer.
Im Prinzip kann jeder fotografische Betrieb ausbilden, wenn der Betrieb einen mindestens 24 Jahre alten Gesellen mit einer Berufsausbildung zum Fotografen beschäftigt. Seit August 2009 gilt für alle neu begonnen Ausbildungsverhältnisse wieder die Ausbildereignungsverordnung (AEVO), nach der Ausbilder (wieder) im Rahmen einer Ausbildereigungsprüfung berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse nachweisen müssen. Wer bislang ohne Beanstandungen als Ausbilder tätig war, ist von dieser Nachweispflicht befreit.
Weitere Auskünfte über erforderliche Ausbildungsqualifikationen erhalten Sie über die die zuständige Handwerkskammer.
Welche Tätigkeiten übt ein Fotograf aus?
Weil die Ausbildungsbetriebe sehr unterschiedlich ausgerichtet sein können, sind die Tätigkeitsfelder der Fotografinnen und Fotografen, was die Aufnahmegebiete angeht, sehr vielfältig. Es gibt unendlich viele Sujets und Inhalte, die mit Hilfe der Fotografie visualisiert werden können.
Die Fachgebiete der Fotografie werden grob in die folgenden Bereiche gegliedert: Portrait, Akt, Mode, Sport, Still, Werbung, Industrie, Landschaft, Architektur, Dokumentation und Reportage. Allen Ausbildungsbetrieben ist gemeinsam, dass die Bilderfassung mittels einer Fotokamera geschieht, die überwiegend stehende Bilder aufzeichnet, so dass am Ende der Produktionskette fertige Fotografien ausgegeben werden. Häufig erfolgt die Ausarbeitung der Fotografien bei externen Dienstleistern.
Die Fachgebiete der Fotografie werden grob in die folgenden Bereiche gegliedert: Portrait, Akt, Mode, Sport, Still, Werbung, Industrie, Landschaft, Architektur, Dokumentation und Reportage. Allen Ausbildungsbetrieben ist gemeinsam, dass die Bilderfassung mittels einer Fotokamera geschieht, die überwiegend stehende Bilder aufzeichnet, so dass am Ende der Produktionskette fertige Fotografien ausgegeben werden. Häufig erfolgt die Ausarbeitung der Fotografien bei externen Dienstleistern.
Welche Inhalte hat die Ausbildung?
Seit dem 1. August 2009 gilt eine neue Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung zum Fotografen/zur Fotografin. Für die betriebliche Ausbildung gilt ein neuer Ausbildungsrahmenplan mit den Ausbildungsschwerpunkten Portraitfotografie, Produktfotografie sowie Industrie- und Architekturfotografie.
Für den schulischen Teil der Berufsausbildung gibt es einen neuen Rahmenlehrplan, in dem vorgesehen ist, dass der Unterricht in Lernfeldern erteilt wird. Dieser Lernfeldunterricht wird seit August 2009 an der FotoMedienSchule Kiel für alle neuen Fotografenauszubildenden realisiert.
Für den schulischen Teil der Berufsausbildung gibt es einen neuen Rahmenlehrplan, in dem vorgesehen ist, dass der Unterricht in Lernfeldern erteilt wird. Dieser Lernfeldunterricht wird seit August 2009 an der FotoMedienSchule Kiel für alle neuen Fotografenauszubildenden realisiert.
An welcher Schule findet der Berufsschulunterricht statt?
Im Rahmen der dualen Ausbildung findet der schulische Teil der Ausbildung in der Berufsschule statt. Dies kann die lokale Berufsschule vor Ort sein oder mit einer Überstellung auch die FotoMedienSchule Kiel. Ausbildungsbetriebe aus Schleswig-Holstein und Hamburg sowie aus Mecklenburg-Vorpommern schicken ihre Auszubildenden grundsätzlich in die FotoMedienSchule Kiel. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass Betriebe aus anderen Bundesländern ihre Auszubildenden zur FotoMedienSchule Kiel schicken. Hinweise hierzu finden Sie unter dem Menüpunkt Anmeldung.
Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule?
Die Ausbildungszeit zum Fotografen/zur Fotografin beträgt grundsätzlich drei Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung kann in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb und der Berufsschule bei der Handwerkskammer beantragt werden. Die Absprache mit der FotoMedienSchule Kiel ist deshalb wichtig, damit eine sinnvolle Planung der Schulbesuchszeiten (siehe hierzu auch „Lehrgangstermine“) und damit eine optimale Vorbereitung auf die Prüfung sichergestellt werden kann.
Der Unterricht an der FotoMedienSchule Kiel findet auf vielfachen Wunsch unserer Ausbildungsbetriebe in Form des Blockunterrichts statt: In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind jeweils zwei Unterrichtsblöcke von bis 7 Wochen vorgesehen, im dritten Ausbildungsjahr gibt es zum Abschluss einen Unterrichtsblock von ca. 8 Wochen. Die Unterbringung kann während dieser Zeit im Internat Campus Corner der Stadt Kiel erfolgen (externer Link: Internat „Campus Corner“ der Stadt Kiel). Eine Anmeldung ist erforderlich.
Ebenfalls auf Wunsch unserer Ausbildungsbetriebe bleibt der Dezember unterrichtsfrei, soweit es planungstechnisch machbar ist. Für jeden Schulblock gibt es ein Schulzeugnis und nach Ende des Oberstufenblockes gibt es ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Realschulabschluss) mit ein.
Der Unterricht an der FotoMedienSchule Kiel findet auf vielfachen Wunsch unserer Ausbildungsbetriebe in Form des Blockunterrichts statt: In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind jeweils zwei Unterrichtsblöcke von bis 7 Wochen vorgesehen, im dritten Ausbildungsjahr gibt es zum Abschluss einen Unterrichtsblock von ca. 8 Wochen. Die Unterbringung kann während dieser Zeit im Internat Campus Corner der Stadt Kiel erfolgen (externer Link: Internat „Campus Corner“ der Stadt Kiel). Eine Anmeldung ist erforderlich.
Ebenfalls auf Wunsch unserer Ausbildungsbetriebe bleibt der Dezember unterrichtsfrei, soweit es planungstechnisch machbar ist. Für jeden Schulblock gibt es ein Schulzeugnis und nach Ende des Oberstufenblockes gibt es ein Abschlusszeugnis. Das Abschlusszeugnis schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses (Realschulabschluss) mit ein.
Wer ist zuständig für die Gesellenprüfungen?
Die Gesellenprüfung für den Ausbildungsberuf Fotograf/Fotografin wird inhaltlich und organisatorisch durchgeführt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Handwerkskammer bzw. Fotografeninnung aus Schleswig-Holstein und Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern. In dem jeweiligen Prüfungsausschuss sind grundsätzlich drei Mitglieder vertreten: Ein Arbeitgebervertreter, ein Arbeitnehmervertreter und eine Lehrkraft aus der Berufsschule.
In Abstimmung mit den zuständigen Prüfungsausschüssen findet die theoretische Abschlussprüfung für alle Auszubildenden gemeinsam am Ende des für alle Abschlussklassen parallel stattfindenden Oberstufenlehrgangs der Berufsschule in den Räumen der FotoMedienSchule Kiel statt.
Die praktischen Abschlussprüfungen führen die zuständigen Fotografeninnungen aus Schleswig-Holstein und Hamburg/ Mecklenburg-Vorpommern im Juli eines jeden Abschlussjahres durch.
Die Termine für die Abschlussprüfungen geben die jeweiligen Prüfungsausschüsse bekannt.
Weitere Informationen unter …
In Abstimmung mit den zuständigen Prüfungsausschüssen findet die theoretische Abschlussprüfung für alle Auszubildenden gemeinsam am Ende des für alle Abschlussklassen parallel stattfindenden Oberstufenlehrgangs der Berufsschule in den Räumen der FotoMedienSchule Kiel statt.
Die praktischen Abschlussprüfungen führen die zuständigen Fotografeninnungen aus Schleswig-Holstein und Hamburg/
Die Termine für die Abschlussprüfungen geben die jeweiligen Prüfungsausschüsse bekannt.
Weitere Informationen unter …
- Fotografeninnung Schleswig-Holstein:
www.berufsfotografen-sh.com (Externer Link ↗) - Fotografen-Innung Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
in der Vereinigten Innungsgeschäftsstelle Hamburg:
www.vig-hh.de (Externer Link ↗)
Welche beruflichen Aussichten gibt es für ausgebildete Fotografen?
Eine abgeschlossene Ausbildung zum Fotografen/zur Fotografin ist eine gute Grundlage für Beschäftigung und Weiterqualifizierung in der Medienbranche. Aufgrund der starken visuellen Ausrichtung unserer gegenwärtigen Medien sind die Chancen für fundiert ausgebildete „Augenmenschen“ als durchaus gut zu bezeichnen. Mögliche Arbeitgeber sind selbständige Fotografen, Fotoateliers, Werbeagenturen, Redaktionen, Bildagenturen, Druckereien, der Fotohandel und Forschungsinstitute.